Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat das Ziel, Hinweisgebern einen Schutz zu bieten, wenn sie Verstöße gegen Gesetze oder interne Regeln ihres Arbeitgebers melden. Das Gesetz schützt Hinweisgeber vor Repressalien und Diskriminierungen durch Arbeitgeber oder Dritte. Als Hinweisgeber können Sie eine wichtige Rolle dabei spielen, Missstände aufzudecken und Unternehmen zu helfen, sich an geltendes Recht zu halten.

Wenn Sie Kenntnis von einem Verstoß gegen das Hinweisgeberschutzgesetz haben, können Sie diesen hier auf der Seite melden. Sie können Ihre Meldung unter Angaben Ihrer Kontaktdaten, als auch anonym abgeben. Dabei werden alle Meldungen - egal ob anonym oder nicht - streng vertraulich und schützenswert behandelt.

Bitte achten Sie bei Abgabe einer Meldung gegen das Hinweisgeberschutzgesetz darauf, dass Sie Ihre Informationen so präzise und detailliert wie möglich darlegen. Dies erleichtert es uns, den Verstoß bestmöglich zu untersuchen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.


Nähere Informationen zum Hinweisgebersystem und dem Umgang mit Hinweisen finden Sie in unseren FAQ.


Neue Meldung erstellen Bestehende Meldung weiterverfolgen